Sachmittelordnung des Feuerwehrvereins Gollwitz e.V.
Grundsatz
Das Ausleihen von Gegenständen aus dem Bestand des Feuerwehrvereins Gollwitz erfolgt nach der Sachmittelordnung.
Sorgfallt für die geliehenden Gegenstände
Die geliehenden Gegenstände sind pfleglich zu Behandeln. Bei Beschädigung oder Abhandenkommen trägt der Mieter die Verantwortung und hat den Zeitwert des Gegenstandes zu ersetzen.
Bei Beschädigungen sämtlicher Art ist sofort der Ansprechpartner des Vereins oder der Vorstand zu informieren.
Der normale Verschleiß ist davon ausgenommen.
Antrag auf Nutzung von Gegeständen
Jede Nutzung der Gegenstände bedarf der Erlaubnis des Verantwortlichen des Feuerwehrvereins. Auf die Nutzung besteht kein Rechtsanspruch. Der Antrag ist vor der geplanten Nutzung beim Verantwortlichen einzureichen. Dies kann Online erfolgen. Eine Bestätigung wird per Email oder mündlich durch den Verantwortlichen erteilt.
Wir behalten uns vor, für eigene Veranstaltungen oder Bestellungen durch Vereinsmitglieder, Ihre Anfrage abzulehnen.
Ausleihgegenstände
Zur Verfügung stehen Biertischgarnituren, Zelte und Stehtische.
Alle Zelte stehen nur den Vereinsmitgliedern zur Verfügung.
Folgende Ausleihpreise sind nach Sachmittelordnung zu entrichten.
Für Vereinsmitglieder:
Partyzelt groß = 20 Euro,
Biertischgarnitur ab 1 Euro. Eine Biertischgarnitur besteht aus 1 Tisch und 2 Bänken. Bei mehr Bänken erhöht sich der Preis um 1 Euro pro 2 Bänken.
Stehtisch = 2 Euro
Für nicht Vereinsmitglieder:
Biertischgarnitur = 4 Euro in Gollwitz und an anderen Orten: 6 Euro.
Stehtisch = 2 Euro
Für das Ausleihen von Gegenständen, außerhalb der Sachmittelordnung, entscheidet der Vorstand.
Transport und Aufbau
Die Herausgabe der Gegenstände erfolgt durch den Verantwortlichen oder bei Vereinsmitgliedern durch eigene Entnahme. Der Zeitpunkt der eigenen Entnahme und Rückgabe ist mit dem Verantworlichen abzustimmen.
Der Aufbau eines Zeltes erfolgt grundsätzlich durch den Verein. Die dafür nötige Abstimmung obliegt dem Mieter. Auch der Transport der Gegenstände erfolgt durch den Mieter oder in Abstimmung mit dem Verein. Abweichende Transporte oder eigener Aufbau eines Zeltes sind mit dem Veranwortlichen abzustimmen.
Haftung
Der Mieter haften für alle Schäden unabhängig vom Verursacher, die ihm selbst oder von Dritten, anlässlich der Nutzung, entstehen.
Sie stellen den Feuerwehrverein Gollwitz von derartigen Schadensersatzansprüchen für Dritte frei.
Eine Haftung tritt nicht ein, soweit es sich um eine normale Abnutzung von Anlagen,
Einrichtungen oder Geräten handelt.
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